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verfahrensrecht:zustaendigkeitsstreitwert

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Zuständigkeitsstreitwert

Nach dem Wert des Verfahrens („Streitwert“) nach den § 2 ff ZPO bestimmt sich die Zuständigkeit des Gerichts („Zuständigkeitsstreitwert“) und (analog) die Zulässigkeit eines Rechtsmittels („Rechtsmittelstreitwert“).

siehe auch

§ 2 ff ZPO → Streitwert

verfahrensrecht/zustaendigkeitsstreitwert.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1