Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:zustaendigkeit_des_landgerichts_fuer_vollstreckungsurteile

finanzcheck24.de

Zuständigkeit des Landgerichts für Vollstreckungsurteile

§ 722 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) legt fest, welches Landgericht für die Klage auf Erlass eines Vollstreckungsurteils zuständig ist.

§ 722 (2) ZPO

Für die Klage auf Erlass des Urteils ist das Landgericht zuständig, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Landgericht, bei dem nach § 23 gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann.

siehe auch

§ 722 ZPO → Verordnungsermächtigung
Regelt die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung ausländischer Urteile in Deutschland und die Ermächtigung zur Zuständigkeitsübertragung durch Rechtsverordnung.

verfahrensrecht/zustaendigkeit_des_landgerichts_fuer_vollstreckungsurteile.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 04:08 von 127.0.0.1