Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:zulassung_der_revision_wegen_fortbildung_des_rechts_oder_sicherung_einer_einheitlichen_rechtsprechung

finanzcheck24.de

Zulassung der Revision wegen Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

§ 543 (2) S. 1 2. Alt ZPO

Die Revision ist zuzulassen, wenn … die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.

Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ist die Revision nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 ZPO insbesondere dann zuzulassen, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen.1)

Mögliche Voraussetzungen des Zulassungsgrunds ist beispielsweise eine Abweichung der Entscheidung des Landgerichts von einer anderen Entscheidung eines höherrangigen oder eines gleichrangigen Gerichts, oder ein Fehler der Entscheidung, die die Gefahr einer Wiederholung oder Nachahmung durch andere Gerichte erwarten ließen und von symptomatischer Bedeutung wären.2)

Ein Bedürfnis dafür, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen besteht nur dann, wenn es für die rechtliche Beurteilung typischer oder verallgemeinerungsfähiger Lebenssachverhalte an einer richtungsweisenden Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt.3)

siehe auch

§ 543 (2) S. 1 ZPO → Zulassungsrevision

1)
st. Rspr., z.B. BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2021 - I ZR 57/21; m.w.N.
2)
so BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2021 - I ZR 57/21; vgl. zu den genannten Voraussetzungen BGH, Beschluss vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02, BGHZ 151, 42, 46 [juris Rn. 10]; Beschluss vom 25. März 2003 - VI ZR 355/02, NJW-RR 2003, 1074 [juris Rn. 8] mwN
3)
BGH, Beschl. v. 16. Dezember 2021 - I ZR 57/21; m.V.a. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 225 [juris Rn. 6]; Beschluss vom 11. Mai 2017 - I ZR 147/16, GRUR-RR 2018, 61 Rn. 10 mwN
verfahrensrecht/zulassung_der_revision_wegen_fortbildung_des_rechts_oder_sicherung_einer_einheitlichen_rechtsprechung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1