Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:vorbehaltsurteil_bei_aufrechnung

finanzcheck24.de

Vorbehaltsurteil bei Aufrechnung

§ 302 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) ermöglicht ein Urteil unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung, wenn nur die Verhandlung über die Forderung entscheidungsreif ist.

§ 302 (1) ZPO

Hat der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht, so kann, wenn nur die Verhandlung über die Forderung zur Entscheidung reif ist, diese unter Vorbehalt der Entscheidung über die Aufrechnung ergehen.

siehe auch

§ 302 ZPO → Vorbehaltsurteil
Regelt das Vorbehaltsurteil, insbesondere im Zusammenhang mit der Aufrechnung von Gegenforderungen durch den Beklagten.

verfahrensrecht/vorbehaltsurteil_bei_aufrechnung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 16:30 von 127.0.0.1