§ 281 ZPO → Verweisung bei Unzuständigkeit
Regelt die Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht bei Unzuständigkeit des angegangenen Gerichts.
siehe auch
verfahrensrecht/verweisungungsbeschluss.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/06 14:33 von mfreund