Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:verschulden_des_gesetzlichen_vertreters

finanzcheck24.de

Verschulden des gesetzlichen Vertreters

§ 51 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) behandelt die Gleichstellung des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters mit dem Verschulden der Partei.

§ 51 (2) ZPO

Das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters steht dem Verschulden der Partei gleich.

siehe auch

§ 51 ZPO → Prozessführung
Behandelt die Prozessfähigkeit von Parteien, deren gesetzliche Vertretung und die Erfordernisse zur Prozessführung.

verfahrensrecht/verschulden_des_gesetzlichen_vertreters.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 09:21 von 127.0.0.1