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verfahrensrecht:verfahren_zur_ablehnung_eines_schiedsrichters_durch_vereinbarung

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Verfahren zur Ablehnung eines Schiedsrichters durch Vereinbarung

§ 1037 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) erlaubt den Parteien, ein Verfahren zur Ablehnung eines Schiedsrichters zu vereinbaren, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen.

§ 1037 (1) ZPO

Die Parteien können vorbehaltlich des Absatzes 3 ein Verfahren für die Ablehnung eines Schiedsrichters vereinbaren.

siehe auch

§ 1037 ZPO → Ablehnungsverfahren
Beschreibt das Verfahren zur Ablehnung eines Schiedsrichters im schiedsrichterlichen Verfahren.

verfahrensrecht/verfahren_zur_ablehnung_eines_schiedsrichters_durch_vereinbarung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 20:16 von 127.0.0.1