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verfahrensrecht:unanfechtbarkeit_der_ablehnung_einer_fristverlaengerung

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Unanfechtbarkeit der Ablehnung einer Fristverlängerung

§ 225 (3) der Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt, dass die Ablehnung eines Gesuchs um Fristverlängerung nicht anfechtbar ist.

§ 225 (3) ZPO

Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den das Gesuch um Verlängerung einer Frist zurückgewiesen ist, findet nicht statt.

siehe auch

§ 225 ZPO → Verfahren bei Friständerung
Regelt das Verfahren bei der Abkürzung oder Verlängerung von Fristen im Zivilprozess.

verfahrensrecht/unanfechtbarkeit_der_ablehnung_einer_fristverlaengerung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 10:47 von 127.0.0.1