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(aus: Das Bundespatentgericht im Überblick)
Technische Beschwerdesenate (6. - 9., 11., 14., 15., 17., 19. -21., 23. und 34. Senat) des BPatG
Sie entscheiden über Beschwerden gegen
Zurückweisung einer Anmeldung, die Erteilung, Aufrechterhaltung, den Widerruf oder die Beschränkung eines Patents ihres Fachgebietes betreffen.
auf die Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 30. Juni 2006 befristeten Zuständigkeit des Gerichts nach § 147 Abs 3 PatG über Einsprüche gegen Patente.
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