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Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:statthaftigkeit_der_beschwerde

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Statthaftigkeit

Beschwerde am BPatG ist statthaft gegen Entscheidungen des DPMA, die eine abschließende und die Rechte der Beteiligten berührende Regelung enthalten.

Nicht beschwerdefähig sind aufgrund gesetzlicher Ausnahmeregelung:

  • die Ablehnung eines Antrags auf Zuziehung eines rechtskundigen Mitglieds (§ 28 III S.3 PatG)
  • die Zurückweisung des Antrags auf mündliche Anhörung (§ 46 I S.5 PatG)
  • die erfolgte Wiedereinsetzung (§ 123 IV PatG)
  • die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe (§ 135 III S.1 PatG)
verfahrensrecht/statthaftigkeit_der_beschwerde.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1