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verfahrensrecht:sollvorschrift

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Soll-Vorschrift

Eine Sollvorschrift ist eine Gesetzesvorschrift, die an Formulierungen wie „soll“ oder „in der Regel“ erkannt werden kann.

Liegt eine Soll-Vorschrift vor, so kann ein Rechtsbegehren nicht alleine deswegen zurückgewiesen werden, weil die fragliche Vorschrift nicht eingehalten wird.

:?: Im Grunde ist die Soll-Vorschrift damit wohl sehr schwach, da eine Zurückweisung wegen des Nichteinhaltens einer Soll-Vorschrift nicht im Ermessen des Gerichts liegt.

Anders im öffentlichen Recht, in dem eine Sollvorschrift nicht zur Folge hat, dass ein Ermessen des Gerichts vorliegt, wie dies bei einer Kann-Vorschrift der Fall ist. Vielmehr ist eine Sollvorschrift ebenso verbindlich wie eine Muss-Vorschrift. Allerdings lässt eine Sollvorschrift bei Vorliegen besonderer (atypischer) Umstände ausnahmsweise ein Abweichen von der gesetzlich angeordneten Regelung zu.

verfahrensrecht/sollvorschrift.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1