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verfahrensrecht:schiedsspruch

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Schiedsspruch

Ein Schiedsspruch ist die Entscheidung, die ein Schiedsgericht am Ende eines Schiedsverfahrens trifft. Er ist das Pendant zu einem Urteil in einem staatlichen Gerichtsverfahren. Der Schiedsspruch regelt die Streitigkeit zwischen den Parteien endgültig und ist rechtlich bindend.

in Schiedsspruch steht gemäß § 1055 ZPO einem rechtskräftigen gerichtlichen Urteil gleich.1)

Ein Schiedsspruch kann wie jedes gerichtliche Urteil mit einem Antrag auf gerichtliche Aufhebung gemäß § 1059 ZPO angefochten werden. Ein solcher Antrag ist jedoch innerhalb der in § 1059 Abs. 3 ZPO normierten Frist zu stellen.2)

§ 1054 ZPO → Form und Inhalt des Schiedsspruchs

§ 1059 ZPO → Aufhebungsantrag

Teilschiedsspruch
Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

siehe auch

§§ 1025 - 1066 ZPO → Schiedsrichterliches Verfahren

1) , 2)
BGH, Urteil vom 14. November 2024 - X ZR 124/22 - Bremsanlage
verfahrensrecht/schiedsspruch.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/23 23:53 von mfreund