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verfahrensrecht:rechtszug

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Rechtszug

Ein Rechtszug bezeichnet die Instanz, in der ein Verfahren geführt und entschieden wird. Die deutsche Zivilprozessordnung (ZPO) unterscheidet mehrere Rechtszüge, wobei jeder Rechtszug eine bestimmte Instanz des Gerichtswesens darstellt.

Der erste Rechtszug [→ Gericht des ersten Rechtszuges] ist die erste Instanz, bei der eine Klage eingereicht und zunächst verhandelt wird. Hierzu gehören üblicherweise Amtsgerichte oder Landgerichte.

In einem höheren Rechtszug ist nicht mehr zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn der Gegner das Rechtsmittel eingelegt hat.

siehe auch

verfahrensrecht/rechtszug.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/02 10:29 von mfreund