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verfahrensrecht:rechtsfrieden

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Rechtsfrieden

Rechtsfrieden ist ein zentrales Konzept im Rechtssystem, das den Zustand beschreibt, in dem Konflikte und Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft durch das Recht verbindlich geregelt und gelöst sind. Es bedeutet, dass nach einer rechtlichen Auseinandersetzung [→ Gerichtsverfahren] eine endgültige und allgemein akzeptierte Entscheidung getroffen wurde, die von den beteiligten Parteien und der Gesellschaft anerkannt wird.

siehe auch

Recht

verfahrensrecht/rechtsfrieden.txt · Zuletzt geändert: 2024/08/09 08:25 von mfreund