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Titel 1 der Zivilprozessordnung [→ Mündliche Verhandlung] regelt die mündliche Verhandlung im Zivilprozess, die den zentralen Bestandteil der Prozessführung bildet.
→ Zivilprozess
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in Zivilprozessen.
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