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verfahrensrecht:postulationsfaehig

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Postulationsfähigkeit

Als Postulationsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, vor einem Gericht rechtswirksame Prozesshandlungen vorzunehmen.

In einem Parteiprozess gemäß § 79 Zivilprozessordnung (ZPO) besitzt jede prozessfähige Partei die Postulationsfähigkeit, das heißt, sie kann den Rechtsstreit selbst führen.

siehe auch

verfahrensrecht/postulationsfaehig.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:28 von 127.0.0.1