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verfahrensrecht:pfaendungsumfang_bei_kontoguthaben

finanzcheck24.de

Pfändungsumfang bei Kontoguthaben

§ 833a der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt den Umfang der Pfändung von Kontoguthaben bei Kreditinstituten.

§ 833a ZPO

Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage.

siehe auch

ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 2 → Pfändung von Forderungen
Regelt die Pfändung von Forderungen, insbesondere die Voraussetzungen, den Umfang und die Durchführung der Pfändung sowie den Schutz des Schuldners und Dritter.

verfahrensrecht/pfaendungsumfang_bei_kontoguthaben.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:28 von 127.0.0.1