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verfahrensrecht:pfaendungsschutz_bei_steuerlich_gefoerdertem_altersvorsorgevermoegen

finanzcheck24.de

Pfändungsschutz bei steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen

§ 851d der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Pfändbarkeit von monatlichen Leistungen aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen, die wie Arbeitseinkommen behandelt werden.

§ 851d ZPO

Monatliche Leistungen in Form einer lebenslangen Rente oder monatlicher Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes aus steuerlich gefördertem Altersvorsorgevermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar.

siehe auch

ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2 → Zwangsvollstreckung
Regelt die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners, einschließlich der Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten sowie der Verwertung von gepfändeten Gegenständen.

verfahrensrecht/pfaendungsschutz_bei_steuerlich_gefoerdertem_altersvorsorgevermoegen.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:40 von 127.0.0.1