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§ 138 (1) ZPO → Wahrheitspflicht
§ 138 (2) ZPO → Erklärungspflicht über Tatsachen
§ 138 (3) ZPO → Zugestandene Tatsachen
§ 138 (4) ZPO → Erklärung mit Nichtwissen
→ Sachvortrag
→ Prozessanträge
→ Darlegungslast
→ Begründung des Klageanspruchs
→ Erheblichkeit des Sachvortrags
→ Schlüssigkeit des Sachvortrags
→ Widersprüchlichkeit im Parteivortrag
→ Begründung des Klageanspruchs
→ Beweis
→ Beweisantrag
→ Beweislast
Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klageanspruch ist dann schlüssig und damit erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person des Klägers entstanden anzusehen.1)
Eine Partei ist nicht gehindert, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere auch zu berichtigen.2)
Eine etwaige Widersprüchlichkeit im Parteivortrag ist allein im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen.3)
→ Beweis
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