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Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen die Nichtzulassung der Revision.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es einer Partei, die in den Tatsacheninstanzen gegen die Festsetzung eines unterhalb von 20.000 Euro liegenden Werts keine Einwendungen erhoben hat, verwehrt, erstmals im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren geltend zu machen, der Wert der Beschwer liege über diesem Betrag.1)
Der Beschwerdeführer kann seine eigenen Angaben aus den Tatsacheninstanzen auch nicht korrigieren, um die Wertgrenze zu überschreiten.2)
→ Revision
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