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verfahrensrecht:keine_ueberweisung_an_zahlungs_statt

finanzcheck24.de

Keine Überweisung an Zahlungs statt

§ 849 der Zivilprozessordnung (ZPO) legt fest, dass eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt unzulässig ist.

§ 849 ZPO

Eine Überweisung der im § 846 bezeichneten Ansprüche an Zahlungs statt ist unzulässig.

siehe auch

ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 2, Untertitel 2 → Pfändung und Überweisung von Forderungen
Regelt die Bedingungen und Einschränkungen für die Pfändung und Überweisung von Forderungen, einschließlich der Unzulässigkeit bestimmter Überweisungen und der Schutzbestimmungen für Schuldner.

verfahrensrecht/keine_ueberweisung_an_zahlungs_statt.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:34 von 127.0.0.1