Für die Auslagen in Verfahren vor dem Bundespatentgericht, die neben den Gebühren geschuldet werden, gelten gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 PatKostG die Auslagentatbestände des GKG.
verfahrensrecht/gerichtsauslagen.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1