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Eine fortgeschrittene Signatur ist gemäß Art. 3 Nr. 11 und Art. 26 eIDAS-VO eine elektronische Signatur, die
a) eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet ist,
b) die Identifizierung des Unterzeichners ermöglicht,
c) unter Verwendung elektronischer Signaturerstellungsdaten erstellt wird, die der Unterzeichner mit einem hohen Maß an Vertrauen unter seiner alleinigen Kontrolle verwenden kann, und
d) so mit den auf diese Weise unterzeichneten Daten verbunden ist, dass eine nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann.
Diese Regelung normiert zusätzliche Anforderungen an die Authentizität und Integrität der Signatur. Sie differenziert nicht danach, auf welche Daten sich die Signaturdaten beziehen.1)
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