Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:formulare_verordnungsermaechtigung

finanzcheck24.de

Formulare; Verordnungsermächtigung

§ 130c der Zivilprozessordnung (ZPO) ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, elektronische Formulare durch Rechtsverordnung einzuführen.

§ 130c ZPO

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu bestimmenden Kommunikationsplattform im Internet zur Nutzung bereitzustellen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass eine Identifikation des Formularverwenders abweichend von § 130a Absatz 3 auch durch Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erfolgen kann.

siehe auch

ZPO, Buch 1, Abschnitt 1, Titel 5 → Elektronischer Rechtsverkehr
Regelt die Einführung und Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel im Zivilprozess, einschließlich der Anforderungen an elektronische Dokumente und deren Übermittlung.

verfahrensrecht/formulare_verordnungsermaechtigung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 09:56 von 127.0.0.1