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verfahrensrecht:formulare_fuer_durchsuchungsanordnungen

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Formulare für Durchsuchungsanordnungen

§ 758a (6) der Zivilprozessordnung (ZPO) ermächtigt das Bundesministerium der Justiz zur Einführung von Formularen für Anträge auf richterliche Durchsuchungsanordnungen.

§ 758a (6) ZPO

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach Absatz 1 einzuführen. Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. Für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, und für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.

siehe auch

§ 758a ZPO → Vollstreckung zur Unzeit
Regelt die Voraussetzungen und Verfahren für die richterliche Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung des Schuldners sowie die Durchführung von Vollstreckungshandlungen zur Unzeit.

verfahrensrecht/formulare_fuer_durchsuchungsanordnungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/13 04:19 von 127.0.0.1