Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:erklaerung_im_urkundenprozess

finanzcheck24.de

Erklärung im Urkundenprozess

§ 593 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) verlangt, dass die Klage die Erklärung enthalten muss, dass im Urkundenprozess geklagt werde.

§ 593 (1) ZPO

Die Klage muss die Erklärung enthalten, dass im Urkundenprozess geklagt werde.

siehe auch

§ 593 ZPO → Urkunden
Legt die Anforderungen an den Klageinhalt und die Beifügung von Urkunden im Urkundenprozess fest.

verfahrensrecht/erklaerung_im_urkundenprozess.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 18:31 von 127.0.0.1