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Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:entscheidung_ueber_die_rechtmaessigkeit_des_arrestes

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Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Arrestes

§ 925 (1) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt, dass über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil entschieden wird, wenn Widerspruch erhoben wird.

§ 925 (1) ZPO

Wird Widerspruch erhoben, so ist über die Rechtmäßigkeit des Arrestes durch Endurteil zu entscheiden.

siehe auch

§ 925 ZPO → Entscheidung nach Widerspruch
Regelt das Verfahren, wenn gegen einen Arrest Widerspruch erhoben wird.

verfahrensrecht/entscheidung_ueber_die_rechtmaessigkeit_des_arrestes.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 20:03 von 127.0.0.1