Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:einzelrichter_in_handelssachen

finanzcheck24.de

Einzelrichter in Handelssachen

§ 526 (4) der Zivilprozessordnung (ZPO) bestimmt, dass in Handelssachen nur der Vorsitzende als Einzelrichter fungieren kann.

§ 526 (4) ZPO

In Sachen der Kammer für Handelssachen kann Einzelrichter nur der Vorsitzende sein.

siehe auch

§ 526 ZPO → Entscheidender Richter
Regelt die Übertragung von Rechtsstreitigkeiten an einen Einzelrichter im Berufungsverfahren und die Bedingungen, unter denen dies geschehen kann.

verfahrensrecht/einzelrichter_in_handelssachen.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 18:12 von 127.0.0.1