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verfahrensrecht:beweiswuerdigung

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Beweiswürdigung

§ 286 ZPO → Freie Beweiswürdigung

Durch die Beweiswürdigung bildet das Gericht seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache auf Grund der Beweisaufnahme.

Eine auf Plausibilitätsgesichtspunkten und damit einer unvollständigen Tatsachengrundlage getroffene Feststellung stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar.1)

siehe auch

Beweis

1)
BGH, Beschl. v. 26. Januar 2023 - I ZR 106/22; m.V.a. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2017 - I ZR 205/16, juris Rn. 10
verfahrensrecht/beweiswuerdigung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1