Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:ausschliesslichkeit_der_gerichtsstaende

finanzcheck24.de

Ausschließlichkeit der Gerichtsstände

§ 802 der Zivilprozessordnung (ZPO) legt fest, dass die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände ausschließliche sind.

§ 802 ZPO

Die in diesem Buch angeordneten Gerichtsstände sind ausschließliche.

siehe auch

ZPO, Buch 8, Abschnitt 2, Titel 1 → Allgemeine Vorschriften
Regelt die grundlegenden Bestimmungen zur Zwangsvollstreckung, einschließlich der Voraussetzungen und Verfahren, die für die Durchsetzung von Ansprüchen erforderlich sind.

verfahrensrecht/ausschliesslichkeit_der_gerichtsstaende.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:12 von 127.0.0.1