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verfahrensrecht:auslaendische_vollstreckungstitel

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Ausländische Vollstreckungstitel

§ 1107 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Zwangsvollstreckung aus einem Titel, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ergangen ist, im Inland.

§ 1107 ZPO

Aus einem Titel, der in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 ergangen ist, findet die Zwangsvollstreckung im Inland statt, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.

siehe auch

ZPO, Buch 11, Abschnitt 7 → Anerkennung und Vollstreckung nach der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012
Regelt die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangen sind, im Inland, ohne dass es einer Vollstreckungsklausel bedarf.

verfahrensrecht/auslaendische_vollstreckungstitel.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 20:38 von 127.0.0.1