Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:antrag_auf_verweisung_bei_unzustaendigkeit_des_gerichts

finanzcheck24.de

Antrag auf Verweisung bei Unzuständigkeit des Gerichts

§ 281 (1) ZPO

Ist auf Grund der Vorschriften über die örtliche oder sachliche Zuständigkeit der Gerichte die Unzuständigkeit des Gerichts auszusprechen, so hat das angegangene Gericht, sofern das zuständige Gericht bestimmt werden kann, auf Antrag des Klägers durch Beschluss sich für unzuständig zu erklären und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht zu verweisen. Sind mehrere Gerichte zuständig, so erfolgt die Verweisung an das vom Kläger gewählte Gericht.

siehe auch

§ 281 ZPO → Verweisung bei Unzuständigkeit
Regelt die Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht bei Unzuständigkeit des angegangenen Gerichts.

verfahrensrecht/antrag_auf_verweisung_bei_unzustaendigkeit_des_gerichts.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/06 14:29 von mfreund