Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:anfechtung_der_bewilligung_der_prozesskostenhilfe

finanzcheck24.de

Anfechtung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

§ 127 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt die Anfechtungsmöglichkeiten der Bewilligung der Prozesskostenhilfe.

§ 127 (2) ZPO

Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann nur nach Maßgabe des Absatzes 3 angefochten werden. Im Übrigen findet die sofortige Beschwerde statt; dies gilt nicht, wenn der Streitwert der Hauptsache den in § 511 genannten Betrag nicht übersteigt, es sei denn, das Gericht hat ausschließlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe verneint. Die Notfrist beträgt einen Monat.

siehe auch

§ 127 ZPO → Entscheidungen
Regelt die Entscheidungen im Verfahren über die Prozesskostenhilfe, einschließlich der Zuständigkeit und der Anfechtungsmöglichkeiten.

verfahrensrecht/anfechtung_der_bewilligung_der_prozesskostenhilfe.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 09:53 von 127.0.0.1