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verfahrensrecht:anfechtbarkeit_der_entscheidung_ueber_die_ausstellung_der_bescheinigung

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Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung

§ 1111 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt die Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung.

§ 1111 (2) ZPO

Für die Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Ausstellung der Bescheinigung nach Absatz 1 gelten die Vorschriften über die Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entsprechend.

siehe auch

§ 1111 ZPO → Verfahren
Regelt das Verfahren zur Ausstellung von Bescheinigungen nach den Artikeln 53 und 60 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012.

verfahrensrecht/anfechtbarkeit_der_entscheidung_ueber_die_ausstellung_der_bescheinigung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 20:39 von 127.0.0.1