Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:abzug_der_verfahrenskosten

finanzcheck24.de

Abzug der Verfahrenskosten

§ 874 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt den Abzug der Verfahrenskosten von der Masse.

§ 874 (2) ZPO

Der Betrag der Kosten des Verfahrens ist von dem Bestand der Masse vorweg in Abzug zu bringen.

siehe auch

§ 874 ZPO → Teilungsplan
Regelt die Anfertigung eines Teilungsplans durch das Gericht nach Ablauf bestimmter Fristen und die Berücksichtigung von Verfahrenskosten und Gläubigerforderungen.

verfahrensrecht/abzug_der_verfahrenskosten.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:46 von 127.0.0.1