Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:ablehnung_eines_schiedsrichters_ohne_vereinbarung

finanzcheck24.de

Ablehnung eines Schiedsrichters ohne Vereinbarung

§ 1037 (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Vorgehen, wenn keine Vereinbarung über das Ablehnungsverfahren besteht, einschließlich der Frist zur Darlegung der Ablehnungsgründe.

§ 1037 (2) ZPO

Fehlt eine solche Vereinbarung, so hat die Partei, die einen Schiedsrichter ablehnen will, innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihr die Zusammensetzung des Schiedsgerichts oder ein Umstand im Sinne des § 1036 Abs. 2 bekannt geworden ist, dem Schiedsgericht schriftlich die Ablehnungsgründe darzulegen. Tritt der abgelehnte Schiedsrichter von seinem Amt nicht zurück oder stimmt die andere Partei der Ablehnung nicht zu, so entscheidet das Schiedsgericht über die Ablehnung.

siehe auch

§ 1037 ZPO → Ablehnungsverfahren
Beschreibt das Verfahren zur Ablehnung eines Schiedsrichters im schiedsrichterlichen Verfahren.

verfahrensrecht/ablehnung_eines_schiedsrichters_ohne_vereinbarung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 20:16 von 127.0.0.1