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Zulässig ist dies [→ Zitate] insbesondere, wenn einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
§ 51 Satz 1 UrhG → Zitate
§ 51 Satz 2 Nr. 1 UrhG → Zitate in einem selbständigen wissenschaftlichen Werk
§ 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG → Zitate in einem selbständigen Sprachwerk
§ 51 Satz 2 Nr. 3 UrhG → Zitate in einem selbständigen Werk der Musik
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