Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

urheberrecht:wiederholungsgefahr

finanzcheck24.de

Wiederholungsgefahr

Wiederholungsgefahr (Privatrecht)
strafbewehrte Unterlassungserklärung (Privatrecht)

Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz können - soweit Wiederholungsgefahr gegeben ist - über die konkrete Verletzungshandlung hinaus für Handlungen gegeben sein, in denen das Charakteristische der Verletzungshandlung zum Ausdruck kommt.1) Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet.2)

Die durch die begangene Rechtsverletzung begründete tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.3)

siehe auch

Wiederholungsgefahr (Privatrecht)
§ 97 (1) S. 1 UrhG → Unterlassungsanspruch

1)
BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 - Restwertbörse II; m.V.a. BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 - I ZR 27/03, BGHZ 166, 233 Rn. 36 - Parfümtestkäufe, mwN
2)
st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 - Restwertbörse II; m.V.a. BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 46/09, GRUR 2011, 433 Rn. 26 = WRP 2011, 576 - Verbotsantrag bei Telefonwerbung, mwN
3)
BGH, Urteil vom 20. Juni 2013 - I ZR 55/12 - Restwertbörse II; m.V.a. BGH, GRUR 2008, 996 Rn. 33 - Clone-CD
urheberrecht/wiederholungsgefahr.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1