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Ein inländisches Urheberrecht kann auch durch eine Werkschöpfung [§ 2 UrhG → Geschützte Werke] im Ausland begründet werden.1)
Desgleichen kann ein inländisches Schutzrecht des Lichtbildners an einem im Ausland aufgenommenen Lichtbild entstehen.2)
§ 2 UrhG → Geschützte Werke
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