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urheberrecht:urheberbezeichnung

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Urheberbezeichnung

Eine Urheberbezeichnung ist die Angabe des Namens des Urhebers oder einer anderen Bezeichnung, die den Urheber eines Werkes identifiziert. Sie dient dazu, den Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes anzuerkennen und dessen Urheberschaft sichtbar zu machen. Der Urheber hat gemäß § 13 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) [→ Anerkennung der Urheberschaft] das Recht, dass sein Werk mit einer solchen Bezeichnung versehen wird, sofern er dies wünscht.

In dem Umstand, dass ein Fotograf auf seiner als Fototapete vertriebenen Fotografie keine Urheberbezeichnung anbringen lässt, ist regelmäßig ein schlüssiger Verzicht auf sein Urheberbenennungsrecht gemäß § 13 Satz 2 UrhG zu sehen.1)

siehe auch

§ 13 UrhG → Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.

1)
BGH, Urteil vom 11. September 2024 - I ZR 140/23 - Coffee; Fortführung von BGH, Urteil vom Juni 2023 - I ZR 179/22, GRUR 2023, 1619 = WRP 2023, 1469 - Microstock-Portal
urheberrecht/urheberbezeichnung.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/21 06:42 von mfreund