Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

urheberrecht:unveraeusserlichkeit_der_folgerrechts

finanzcheck24.de

Unveräußerlichkeit der Folgerrechts

§ 26 (3) UrhG

Das Folgerecht ist unveräußerlich. Der Urheber kann auf seinen Anteil im Voraus nicht verzichten.

siehe auch

urheberrecht/unveraeusserlichkeit_der_folgerrechts.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1