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urheberrecht:presseverleger

finanzcheck24.de

Presseverleger

§ 87f (2) UrhG

Presseverleger ist, wer eine Presseveröffentlichung herstellt. Ist die Presseveröffentlichung in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

siehe auch

§ 87f-k UrhG → Schutz des Presseverlegers

urheberrecht/presseverleger.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:24 von 127.0.0.1