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Miturheber eines Filmwerks [→ Filmwerke] sind alle an der Filmherstellung Beteiligten, deren Beiträge die Schwelle zur persönlichen geistigen Schöpfung überschreiten.1)
Daher können nach Maßgabe der jeweiligen Umstände des Einzelfalls Kameraleute und Filmeditoren (Cutter) Miturheber eines Filmwerks sein.2)
Im Einzelfall kann auch den Leistungen eines Szenenoder Kostümbildners urheberrechtlicher Schutz zukommen3), ohne dass hier entschieden werden müsste, ob dieser Personenkreis zu den Miturhebern eines Filmwerks zählt4).5)
§ 8 UrhG → Miturheber
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