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urheberrecht:mitteilung

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Mitteilung

Artikel 9 der Richtlinie 2009/24/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission die innerstaatlichen Rechtsvorschriften mitzuteilen, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen haben.

Artikel 9 Richtlinie 2009/24/EG

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen haben.

siehe auch

Richtlinie 2009/24/EG, Kapitel 3 → Schutzmaßnahmen und weitere Bestimmungen
Dieses Kapitel beschreibt die Maßnahmen gegen unerlaubte Kopien und Mittel zur Umgehung von Schutzmechanismen sowie die Anwendung anderer Rechtsvorschriften.

urheberrecht/mitteilung.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/07 11:42 von mfreund