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urheberrecht:herausgabe_des_verletzergewinns

finanzcheck24.de

Herausgabe des Verletzergewinns

§ 97 (2) S. 2 UrhG

Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden.

siehe auch

§ 97 (2) UrhG → Schadensersatzanspruch

urheberrecht/herausgabe_des_verletzergewinns.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1