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Ein Eingriff in ein urheberrechtlich geschütztes Recht [→ Urheberrechtsverletzung] ist nicht rechtswidrig, wenn der Rechteinhaber eine Einwilligung erteilt [→ Einwilligung in die Urheberrechtsverletzung ], die auch stillschweigend erfolgen kann.
→ Urheberrechtsverletzung
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