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Artikel 12 der Richtlinie 2009/24/EG legt fest, dass die Richtlinie an die Mitgliedstaaten gerichtet ist.
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Richtlinie 2009/24/EG, Kapitel 3 → Schutzmaßnahmen und weitere Bestimmungen
Dieses Kapitel beschreibt die Maßnahmen gegen unerlaubte Kopien und Mittel zur Umgehung von Schutzmechanismen sowie die Anwendung anderer Rechtsvorschriften.
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