Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:weiterleitung_des_antrags_auf_sprachwechsel_an_den_spruchkoerper

finanzcheck24.de

Weiterleitung des Antrags auf Sprachwechsel an den Spruchkörper

Regel 321.2 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Weiterleitung des Antrags auf Sprachwechsel an den Spruchkörper.

Regel 321.2 EPGVO

Die Kanzlei leitet den Antrag so bald wie möglich dem Spruchkörper zu.

siehe auch

Regel 321 EPGVO → Antrag beider Parteien auf Verwendung der Sprache, in der das Patent erteilt wurde, als Verfahrenssprache
Regelt den Antrag beider Parteien, die Sprache, in der das Patent erteilt wurde, als Verfahrenssprache zu verwenden.

upc/weiterleitung_des_antrags_auf_sprachwechsel_an_den_spruchkoerper.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/25 07:30 von mfreund