Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:verletzung_von_artikel_6_der_konvention_zum_schutz_der_menschenrechte_und_grundfreiheiten

finanzcheck24.de

Verletzung von Artikel 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Regel 247 (e) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass ein grundlegender Verfahrensfehler vorliegen kann, wenn es zu einer Verletzung von Artikel 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gekommen ist.

Regel 247 (e) EPGVO

Ein grundlegender Verfahrensfehler gemäß Artikel 81 Absatz 1 des Übereinkommens kann vorliegen, wenn es zu einer Verletzung von Artikel 6 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gekommen ist.

siehe auch

Regel 247 EPGVO → Grundlegende Verfahrensfehler
Beschreibt die möglichen grundlegenden Verfahrensfehler, die einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen können.

upc/verletzung_von_artikel_6_der_konvention_zum_schutz_der_menschenrechte_und_grundfreiheiten.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/14 09:58 von 127.0.0.1