Anzeigen:
Regel 80 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) behandelt den Antrag auf angemessene Vergütung im Rahmen einer Lizenzvereinbarung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012.
Regel 80.1 EPGVO → Inhalt des Antrags auf angemessene Vergütung
Beschreibt die erforderlichen Angaben, die ein Antrag auf angemessene Vergütung enthalten muss.
Regel 80.2 EPGVO → Verfahren zur angemessenen Vergütung
Regelt das Verfahren zur angemessenen Vergütung und verweist auf die entsprechenden Regeln.
EPGVO, Teil 1, Kapitel 1, Abschnitt 5 → Klage auf Zahlung einer Lizenzvergütung gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012
Behandelt die Einreichung und den Ablauf von Klagen auf Zahlung einer Lizenzvergütung.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de